Skip to content

BAföG-anerkannter Aufbau auf das Grundstudium

Pädagogik­programm

Bibelseminar Bonn Seminar

„Dein Wort ist meines Fußes Leuchte und ein Licht auf meinem Weg.“
Ps 119,105

Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendreferent/in (AKJR) qualifiziert junge Menschen die Kinder- und Jugendarbeit in Gemeinden und christlichen Werken zu leiten. Dazu gehört:

  • Erstellung von Konzepten der Kinder- und Jugendarbeit
  • Planung und Organisation von Projekten und Freizeitaktivitäten
  • Gestaltung von Kinder- und Jugendprogrammen
  • Aufbau von Beziehungen zu jungen Menschen
  • Verkündigung des Evangeliums auf ansprechende Weise
  • Leitung und Führung von ehrenamtlichen Mitarbeitern

Die Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendreferent/in entspricht dem Berufsbild des/der Jugendbildungssekretär/in. Weitere Informationen zu Tätigkeitsfeldern und Weiterbildungsmöglichkeiten für Jugendbildungssekretäre und -Sekretärinnen finden Sie hier.

Die Ausbildung ist eine Kombination zwischen schulischer und praktischer Ausbildung und wird in Kooperation mit verschiedenen missionarischen Projekten und Gemeinden angeboten. Darüber hinaus leistet sie einen Beitrag, den Herausforderungen der jungen Generation in unserer heutigen Gesellschaft mit einer klaren Orientierung und einem authentischen Leben in der Kraft des Evangeliums von Jesus Christus zu begegnen.

Schwerpunkte

Unsere Ausbildung zum/zur Jugendbildungssekretär/in und Katechet/in legt den Schwerpunkt auf die Praxis, ohne die Theorie zu vernachlässigen. Die Ausbildung besteht aus drei Teilen:

  1. Erstes Ausbildungsjahr—theologische Grundlegung
  2. Zweites Ausbildungsjahr—fachliche Spezialisierung
  3. Drittes Ausbildungsjahr—das Jahrespraktikum

Das erste und das zweite Ausbildungsjahr sind in 2 Semester aufgeteilt. Jedes Semester hat 16 Wochen, wobei die letzte Woche eines jeden Semesters für Prüfungen reserviert ist.

Das Jahrespraktikum ist auf die Dauer von 14 Monate (August bis September) festgelegt. Der Praktikumsort wird im Laufe des zweiten Ausbildungsjahres festgelegt, spätestens jedoch bis Ende Februar.

Pro Jahr stehen dem Studierenden jeweils 25 Arbeitstage (= fünf Wochen) Ferien zur freien Verfügung zu. Für das Jahrespraktikum sind es also 30 Arbeitstage. Der Urlaub ist mit der Studienleitung und ggf. mit dem Praktikumsgeber abzusprechen.

Voraussetzungen

Für die Ausbildung werden vorausgesetzt:

  • Verbindliche Christusnachfolge
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Mitgliedschaft in einer Gemeinde
  • Fachoberschulreife (mittlere Reife)
  • Erfahrung in der Kinder- und Jugendarbeit ist von Vorteil (Bescheinigung der ehrenamtlichen Tätigkeit)
  • Berufung für die Kinder- und Jugendarbeit
  • Nachweis eines mindestens B1-Level in Deutsch für fremdsprachige Bewerber (der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf Deutsch)

Studiengebühren & Finanzierung

Zurzeit liegen die Studiengebühren bei 155,- EUR monatlich (incl. Bibliotheksgebühren, zzgl. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Arbeitsmaterial bzw. Fachbücher). Für Studierende, deren Ehepartner auch am BSB studieren, werden die Studiengebühren des Ehepartners um 50% reduziert.

Der Abschluss der dreijährigen Ausbildung zum/zur Jugendbildungssekretär/in, Katechet/in qualifiziert nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Kirchenberufe V zum Jugendbildungssekretär/in, Katechet/in. Die Ausbildung wird gemäß des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom Land NRW gefördert. Ein entsprechender Antrag kann am Wohnort des Studierenden bei den zuständigen Stellen gestellt werden. Das gilt für alle drei Jahre der Ausbildung. Weitere Informationen zum Schüler-Bafög finden Sie hier. (Antragsformulare, Antragsassistent)

Unterkunft

Für Unterkunft und Verpflegung sorgt jeder Studierende selbst (das Bibelseminar Bonn hat kein Internat). Studierende, die nicht im Raum Bonn und Bornheim wohnen und deswegen zum Studienbeginn umziehen müssen, erhalten mit ihrer Aufnahme Zugang zu Wohnungsangeboten, die über das interne Netzwerk des BIBELSEMINAR BONN von vorigen Jahrgängen veröffentlicht werden.

Bewerbungs­verfahren

Bitte laden Sie sich die Bewerbungsunterlagen herunter und senden Sie uns diese ausgefüllt entweder per E-Mail oder per Post zu.

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen enthalten:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Aktuelles Passfoto/Bewerbungsfoto
  • Tabellarischer Lebenslauf mit einer Übersicht Ihrer Schulbildung, Berufsausbildung und Ihrer Arbeits- und Praktikumsstellen
  • Kopien der Abschlusszeugnisse bzw. Diplome (Schulabschluss, Berufsschule, Hochschule, abgeschlossene Berufsausbildung u.ä.)
  • Drei Referenzen (Pastor, Bereichsleiter in der Gemeindearbeit, Mentor, keine Verwandten)

Für die Bearbeitung der Bewerbung ist das Dozententeam des AKJR-Programms zuständig. Die Bewerbungsunterlagen werden außerdem vom Schulleiter oder Studienleiter durchgesehen. Im Zweifelsfall wird die endgültige Entscheidung von der Leitung des BSB getroffen. Der Bewerber wird dann über die Entscheidung vom Studienleiter informiert.

Nach offizieller Aufnahme werden Bewerber gebeten, uns ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Da unsere Schüler/innen des Ausbildungsgangs zum/zur Jugendbildungssekretär/in, Katechet/in während der Ausbildung durch ihre vorgeschriebenen Praktika Kontakt zu Minderjährigen haben werden, sehen wir es als unsere Verantwortung, notwendige Maßnahmen für den Kinder- und Jugendschutz zu treffen. Zu diesen Maßnahmen gehört ein polizeiliches Führungszeugnis*. Bei Zusage erhalten Bewerber eine Bescheinigung, die ihnen bei der Antragstellung des polizeilichen Führungszeugnis hilft.

*Ein “erweitertes Führungszeugnis” ist nach § 30a Abs. 1 BZRG einer Person nur zu erteilen, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 30a BZRG vorgesehen ist oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder einer Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen. Mehr dazu unter www.bundesjustizamt.de

Bewerbungsschluss

Das Schuljahr 2024/2025 beginnt am 30. September 2024.

Für die neuen Studierenden beginnt das Studium bereits am 23. September 2024 mit einer Einführungswoche.

Der Bewerbungsschluss ist Anfang September.

Ein Quereinstieg in das 2. Semester (Beginn: 26. Februar 2024) ist in Ausnahmefällen möglich. Bewerbungsschluss ist Anfang Februar.

Curriculum

Zum Inhalt des Programms gehören Semesterprojekte mit 2,5 SE pro Semester und Andachten (2 SE; geistliche Besinnung, Missionsberichte), sowie die Praktika (Campuspraktikum / Fachpraktikum, insg. 11 Wochen).

1 SE = 15 Unterrichtsstunden mit dem dazugehörigen Arbeitsaufwand.

Einstieg ins Studium
Einführung ins Studium0,5 SE
Sprachen
Deutsch4 SE
Systematische Theologie
Grundzüge biblischer Dogmatik2 SE
Ekklesiologie2 SE
Bibelwissenschaft
Einführung ins Alte Testament5 SE
Einführung ins Neue Testament5 SE
Hermeneutik I+II3 SE
Exegese: Johannes-Evangelium2 SE
Exegese: Römerbrief2 SE
Historische Theologie
Kirchengeschichte I+II2 SE
Kirchengeschichte III2 SE
Missionswissenschaft
Jüngerschaftskurs „Das Leben meistern“2 SE
Evangelistik2 SE
Sektenkunde1,5 SE
Interkulturelle Kompetenz1,5 SE
Missionarische Kinderarbeit1 SE
Missionarische Tennager- und Jugendarbeit1 SE
Allgemeine Fächer
Theorie und Praxis wissenschaftlichen Arbeitens0,5 SE
Praktische Theologie
Grundlagen der Seelsorge2 SE
Homiletik I2 SE
Kinderarbeit1,5 SE
Teenager- und Jugendarbeit1,5 SE
Musik & Anbetung in der Gemeinde1,5 SE
Gaben und Aufgaben im Gemeindedienst1 SE
Geistliches Leben1 SE
Apologetik2 SE
Prinzipien biblischer Leiterschaft2 SE
Profil des Missionars1 SE
Beziehungs- und Kommunikations-Basics1 SE
Grundlagen der Kinder- u. Jugendseelsorge2,5 SE
Spezielle Themen der Jugendseelsorge2,5 SE
Pädagogik
Persönlichkeitsentwicklung2 SE
Methodik und Didaktik bei Kindern2 SE
Methodik und Didaktik bei Teenagern und Jugendlichen1,5 SE
Freizeitarbeit1,5 SE
Pädagogik1 SE
Gruppenpädagogik1 SE
Jugendrecht u. Zusammenarbeit mit öff. Stellen1 SE
Postmoderne Kinder und Jugend2 SE
Einführung in das Anerkennungsjahr4 SE
Mitarbeiterschulung1 SE